Wohngruppen
Wir verfügen über zwei Therapeutische Wohngruppen mit jeweils 7 Plätzen für autistische, psychotische, borderline- und andere ich-strukturell beeinträchtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Beide Wohngruppen befinden sich zwar auf dem Gelände des Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in Calw-Hirsau, bilden jedoch kein Teil des psychiatrischen Angebots. Wir sind also kein Teil der Klinikeinrichtung, sondern decken die Anfragen aus der Jugendhillfe ab.
- Die Wohngruppe 1 für Kinder und Jugendliche – Aufnahmealter zwischen 6 und 18 Jahren
- Die Wohngruppe 2 für Jugendliche und junge Erwachsene – Aufnahmealter in der Regel zwischen 15 und 18 Jahren
Beide Wohngruppen sind nach § 35a (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung) oder auch nach § 27 (Hilfe zur Erziehung) in Verbindung mit § 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) des Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) anerkannt.
In Einzelfällen können auch junge Menschen nach SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung) aufgenommen werden.
Bei den seelisch auffälligen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kommt der strukturierten Gestaltung des Betreuungsrahmens eine hohe Bedeutung zu. Grundsätzlich strukturieren sich die Lebensbereiche des Betreuungsrahmens nach dem Prinzip der drei Orte:
- Ort des Alltags, des Wohnens und Lebens in der Wohngruppe
- Orte des Sozialen außerhalb der Wohngruppe:
- Schule: in enger Kooperation mit der Klinikschule auf dem Gelände
- Beruf: mit vorgelagertem eigenem „Arbeitsprojekt“ vor der Integration in externe Arbeitszusammenhänge
- Ort der sozialtherapeutischen Einzelstunden außerhalb der Wohngruppe
Ein vierter Ort, der des Geheimnisses, liegt außerhalb unseres Betreuungssettings, der nicht von uns gestaltet wird.
Ein weiterer relevanter Bestandteil unserer Arbeit bildet die Arbeit mit den Eltern, die uns ihre Kinder anvertrauen.